Was eine Kennzeichnung zusagt und was nicht
Wer eine Packung in der Hand hält und die aufgedruckte Magnesiumzahl liest, liest eine Auskunft über ein Erzeugnis. Er liest keine Auskunft über den Inhalt genau dieser Packung. Der Unterschied wirkt spitzfindig, er ist aber im Rechtstext angelegt: Dort wird ausdrücklich von einem Durchschnittswert gesprochen, also von der Größe, die den Gehalt eines Lebensmittels am besten wiedergibt und dabei jahreszeitliche Unterschiede, Verzehrgewohnheiten und weitere Umstände einrechnet.
Aus dieser Begriffswahl folgt fast alles Weitere. Weil ein Mittelwert kein Versprechen für das Einzelstück ist, wäre eine Nachprüfung, die exakte Übereinstimmung verlangt, von vornherein nicht erfüllbar. Die Europäische Kommission hat den behördlichen Stellen deshalb ein Leitliniendokument an die Hand gegeben, das für Vitamine und Mineralstoffe einen Bereich um den deklarierten Wert herum beschreibt.
Staurolithpfad stellt diese Zusammenhänge nebeneinander und hält sie von der einen freigegebenen Formulierung getrennt. Die Formulierung steht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 und wird auf diesen Seiten nur im amtlichen Wortlaut wiedergegeben; alles übrige ist beschreibender Sachtext ohne Zulassungsbezug.
Ein Mittelwert meint das Erzeugnis, nicht die einzelne Dose
Zwei Packungen aus demselben Fertigungsgang tragen dieselbe Angabe, obwohl ihr Inhalt sich unterscheiden kann. Rohstoffe schwanken, Mischungen sind nie vollkommen gleichförmig, und bei getrockneter Ware wiegt der Restwassergehalt mit. Der aufgedruckte Wert bildet all das gemittelt ab. Er taugt zum Vergleich zweier Erzeugnisse miteinander und nicht zur Beurteilung eines einzelnen Exemplars.
Weshalb eine Nachprüfung mit Grenzen nach beiden Seiten arbeitet
Die Leitlinien nennen für Mineralstoffe einen unteren und einen oberen Rand, innerhalb dessen ein gemessenes Ergebnis noch zum deklarierten Wert passt. Für Nahrungsergänzungsmittel liegen diese Ränder enger als für sonstige Lebensmittel, weil dort die Zusammensetzung planbarer ist. Beide Zahlenpaare stehen im Kurzbericht in einer eigenen Aufstellung, jeweils mit der Fundstelle im Leitliniendokument.
Die Unsicherheit des Verfahrens zählt gesondert
Jedes Untersuchungsergebnis trägt eine Unsicherheit mit sich, die zum Verfahren gehört und nicht zur Ware. Die Leitlinien sehen vor, dass diese Größe bei der Beurteilung zusätzlich berücksichtigt wird. Damit gibt es zwei voneinander getrennte Quellen von Abweichung: die des Erzeugnisses und die der Messung. Wer beide vermengt, kommt zu falschen Schlüssen über die Angabe auf der Packung.
Der Satz, um den es dabei geht
Die Vorgaben zur Zahl hängen mit der zitierten Zeile unmittelbar zusammen: Erst wenn ein Erzeugnis von dem Mineralstoff eine im Sinne der Nährwertkennzeichnung bedeutsame Menge enthält, darf die Zeile überhaupt erscheinen. Der Wortlaut selbst bleibt davon unberührt und lautet unverändert:
Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Die Zeile richtet sich an die Allgemeinheit. Ein Beschwerdebild, ein Verlauf oder eine Menge kommt in ihr nicht vor. Wer ihr eine Rechenregel nach dem Muster „mehr Milligramm, mehr Beitrag“ entnehmen wollte, legte ihr eine Aussage bei, die sie nicht trifft.